EU-Dienstleistungsrichtlinie
Behördengänge leicht gemacht
Wer den neuen Handelskammer-Service
„Einheitlicher Ansprechpartner“ nutzt, spart nicht
nur bei der Anmeldung seines Unternehmens viel Zeit.
Seit Anfang des Jahres wendet sich die Handelskammer mit einer neuen
Dienstleistung an Unternehmer und Existenzgründer in aller
Welt: Als „Einheitlicher Ansprechpartner“ stehen
ihnen hier Experten zur Seite, wenn es um
Behördenangelegenheiten im Zusammenhang mit der
Ansiedlung, dem Start und der Führung von
Betrieben geht. Doch der Einheitliche Ansprechpartner kann
noch mehr. Als Verfahrensmittler übernimmt er die Ermittlung
der zuständigen Behörden, die gesamte
Behördenkommunikation und das Controlling des
Genehmigungsstatus – ein Service, der sich gerade bei
komplexen Verwaltungsverfahren lohnt, sind doch etwa für die
Einrichtung einer Gaststätte mit
Außenflächen bis zu zehn Verfahrensschritte zu
bewältigen, bevor das erste Bier gezapft werden kann.
Für jeden dieser Schritte den richtigen Ansprechpartner in der
Verwaltung zu finden, kann bereits eine Herausforderung sein
– von den vielen Fragen, die ein Genehmigungsverfahren an
sich in der Regel schon aufwirft, einmal ganz abgesehen. In jedem Fall
kann der Einheitliche Ansprechpartner Hamburger Unternehmern und
solchen, die sich in der Hansestadt niederlassen möchten, eine
große Hilfe sein. Grundlage für den neuen Service
ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie, mit der Brüssel das
Gründen und Wirtschaften für europäische
Unternehmer leichter machen will – vor allem mit
kürzeren Genehmigungsverfahren, weniger
Gründungshürden und einer grundlegenden Vereinfachung
gewerberechtlicher Behördenangelegenheiten, die Zeit, Geld und
nicht selten Nerven kosten. Die Dienstleistungsrichtlinie bringt neben
dem Einheitlichen Ansprechpartner noch weitere positive
Veränderungen mit sich. Insgesamt setzt sie auf den Abbau von
Hürden bei der Aufnahme einer unternehmerischen
Tätigkeit und soll damit Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit im gemeinsamen europäischen Markt
stärken. Dazu gehört auch, dass die Richtlinie eine
grundlegende Überprüfung der gewerberechtlichen
Verwaltungsgebühren im Sinne der Unternehmen fordert
– was in Hamburg eine Reihe von Gebührensenkungen
zur Folge hat – und dass sie für eine Vielzahl von
Genehmigungsverfahren eine „Genehmigungsfiktion“
einführt. Durch diese erhält der Antragsteller nach
drei Monaten automatisch „grünes Licht“
für die beantragte Tätigkeit, sollte die
Behörde bis dahin nicht entschieden haben.
Dass die Handelskammer im Verbund mit der Handwerkskammer, die
für ihre Klientel eine weitere Geschäftsstelle
unterhält, und einer Reihe von Kammern freier Berufe den
Zuschlag erhalten hat, wirtschaftsnah bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie mitzuwirken, ist ein Modell für
ganz Deutschland. Leider aber keine Selbstverständlichkeit:
Sieht man sich die Umsetzung in den insgesamt 16
Bundesländern an, stößt man auf
einen kaum durchschaubaren föderalen
Flickenteppich kommunaler und wirtschaftsnaher
Lösungen. Der Anspruch der Handelskammer ist es, in diesem
Umfeld das Kammermodell als die effizienteste Lösung
zu profilieren. Zugleich möchte sie zur
Gewährleistung einfacher, schneller und einheitlicher
Verfahren in der Wirtschaftsverwaltung beitragen – zum Wohle
aller Hamburger Unternehmen.
Informationen
Der Einheitliche Ansprechpartner ist bei allen Fragen und
Anliegen zu Behördenangelegenheiten behilflich. Kontakt
Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg: Jan Korte, Telefon
52236660-0, Fax 52236660-9, E-Mail ea@ea.hamburg.de.
hamburger wirtschaft, Ausgabe
Januar 2010