Serie: Plenarwahl 2011
Leitfaden für Kandidaten
Wer sich im kommenden Januar
für das Plenum der Handelskammer bewerben möchte,
muss für seine Kandidatur einiges beachten. Wichtige
Informationen sind in einer Kandidatenmappe zusammengefasst.
Je größer das Spektrum der Kandidaten, desto
spannender ist eine Wahl. Dies gilt auch für die Plenarwahl
der Handelskammer im Januar 2011. Noch bis zum 18. November um 24 Uhr
können Wahlvorschläge beim Wahlausschuss eingereicht
werden. Die für eine Kandidatur erforderlichen Unterlagen sind
in einer Mappe zusammengefasst und können bei den jeweiligen
Wahlgruppenbetreuern (siehe Kasten) angefordert werden.
Wählbar ist, wer die in der Wahlordnung genannten
Voraussetzungen erfüllt, zu denen zum Beispiel
Volljährigkeit und die Fähigkeit zum Bekleiden
öffentlicher Ämter ebenso gehören wie
persönliche Kammerzugehörigkeit und gesetzliche
Vertretungsbefugnis für eine juristische Person, die
Kammermitglied ist.
Jeder kann nur in derjenigen Wahlgruppe kandidieren, in die er selbst
oder das von ihm vertretene Unternehmen eingruppiert ist. Interessierte
haben die Möglichkeit, als Einzelkandidat vorgeschlagen zu
werden oder sich einer Vorschlagsliste mit mehreren Kandidaten
für eine Wahlgruppe anzuschließen.
Für eine gültige Kandidatur sind die Unterschriften
von 25 Unterstützern aus der eigenen Wahlgruppe notwendig. Bei
Vorschlagslisten mit mehreren Kandidaten gelten die
Unterstützer-Unterschriften für die komplette Liste.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist fasst der Hauptwahlleiter in jeder
Wahlgruppe die Wahlvorschläge auf einer Kandidatenliste
zusammen. Wahlvorschläge dürfen von Wahlberechtigten
der Wahlgruppe unterzeichnet werden. Dafür kommen folgende
Personen infrage:
- Inhaber oder einer von mehreren Inhabern
- persönlich haftende Gesellschafter
- Geschäftsführer von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung
- Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
- gesetzliche Vertreter bei anderen juristischen Personen
- Prokuristen
- Wahlbevollmächtigte im Sinne von Paragraf 5 des
Bundeskammer-Gesetzes
Damit der Wahlvorschlag nicht ungültig wird, sollte einer der
Unterzeichner nicht oder nicht in dieser Wahlgruppe
wahlberechtigt sein, empfiehlt es sich, mehr als die
erforderlichen 25 Unterschriften für die
Unterstützung eines Wahlvorschlags einzuholen.
Außerdem sollten die eingereichten Unterschriften nicht erst
am letzten Tag der Frist auf ihre Gültigkeit hin
geprüft werden, sondern die Liste sollte dem Wahlausschuss
schon einige Tage vor Fristablauf vorliegen. Sind die Unterlagen
komplett ausgefüllt, müssen sie bis
spätestens 18. November 2010, 24 Uhr, beim Hauptwahlleiter
eingegangen sein:
Handelskammer Hamburg
Wahlausschuss
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Um zu den 25 Unterstützer-Unterschriften zu gelangen oder um
Wahlwerbung zu betreiben, können diejenigen, die an einer
Kandidatur interessiert sind, eine Liste der Wahlberechtigten ihrer
Wahlgruppe erhalten. Ein entsprechendes Anforderungsformular liegt der
Kandidatenmappe bei.
Informationen
Wissenswertes zur Plenarwahl 2011 im Internet unter
www.hk24.de/wahlen2011. Telefonische Auskünfte über die
Wahl-Hotline 36138-136. Eine Übersicht über die Wahlgruppen
und Ansprechpartner unter
www.hk24.de.
hamburger wirtschaft, Ausgabe November
2010